Eluate (Auswaschungen)
Die Eluate der im Erd- und Grundbau eingesetzten Geobaustoffe erfüllen die strengen Anforderungen an die Umweltunbedenklichkeit.
Geobaustoffe sind bedenkenlos einsetzbar
Alle im Erd- und Grundbau eingesetzten Produkte müssen laut ZTV E-Stb einen Nachweis der Umweltunbedenklichkeit vorweisen.
Bei diesen, von akkreditierten Laboren durchgeführten Nachweisen werden die Geobaustoffe auf auslaugbare Stoffe analysiert.
Im Eluat werden zusätzlich die anorganischen und organischen Parameter der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Wirkungspfad Boden-Grundwasser, untersucht.
Die Grenzwerte unterliegen hierbei den Anforderungen an die Trinkwasserverordnung.
Sie sind demnach als sehr strenge Werte anzusehen, die nicht auf der Basis einer Gefahrenschwelle, sondern nach dem Besorgnisgrundsatz einer eng definierten Nutzung für den Menschen festgelegt wurden.