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ivg.Produktzertifikate haben sich bewährt.

Das ivg.Produktzertifikat bestätigt die Übereinstimmung der vom Hersteller in der CE Leistungserklärung angegebenen Werte mit den Werten einer freiwilligen Fremdüberwachung auf Basis der „Empfehlung für die Durchführung der Überwachung und Zertifizierung von Geotextilien, geotextilverwandten Produkten und Dichtungsbahnen, zugelassen nach dem europäischen Konformitätsnachweisverfahren System 2+“

Das ivg.Produktzertifikat wird als eine der Baustoffeingangsprüfung gleichwertige Überwachung anerkannt. Mit Vorlage des ivg.Produktzertifikats entfällt die aufwändige Baustoffeingangsprüfung für den Geltungsbereich der ZTV E Stb.

Im Jahr 2021 wurden für 26 Antragsteller 344 ivg.Produktzertifikate erstellt.

Das freiwillige ivg.Produktzertifikat hat sich zu einer Standardanforderung entwickelt.

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Ziel

Das ivg.Produktzertifikat wird vom Industrieverband Geobaustoffe e.V. (IVG) in Verbindung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegeben, um die vom Bauherrn verlangte Produktqualität von Geobaustoffen bei der Lieferung auf die Baustelle sicherzustellen.

Das ivg.Produktzertifikat bestätigt die Übereinstimmung der vom Hersteller in der CE Leistungserklärung angegebenen Werte mit den Werten einer freiwilligen Fremdüberwachung auf Basis der „Empfehlung für die Durchführung der Überwachung und Zertifizierung von Geotextilien, geotextilverwandten Produkten und Dichtungsbahnen, zugelassen nach dem europäischen Konformitätsnachweisverfahren System 2+“.

Das ivg.Produktzertifikat ist freiwillig.

Durchführung

Eine zugelassene Prüfstelle führt die Prüfungen durch und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (z.B. KIWA, SKZ, STFI) erstellt das ivg.Produktzertifikat.

Gültige ivg.Produktzertifikate werden auf der ivg.Homepage unter https://www.ivgeobaustoffe.de/Zertifikate/ivgProduktzertifikate/DE_index_1204.html veröffentlicht.

Vorteile

Vorteile für den Lieferanten
Das ivg.Produktzertifikat wird als eine der Baustoffeingangsprüfung gleichwertige Überwachung anerkannt. Mit Vorlage des ivg.Produktzertifikats entfällt die aufwändige Baustoffeingangsprüfung für den Geltungsbereich der ZTV E Stb.

OHNE ivg.Produktzertifikat verlangt der Auftraggeber folgende Nachweise für die auf eine Baustelle gelieferte Ware:

Bei hohen Sicherheitsanforderungen (Bewehrung oder alle anderen Anwendungen, wo das Langzeitverhalten des Produktes wichtig für die Sicherheit der Konstruktion ist.):

  • 2 Prüfnachweise für Lieferungen bis 6.000 m²
  • Jeweils 1 Prüfnachweis für weitere Lieferung bis 6.000 m²

Bei normalen Sicherheitsanforderungen (alle anderen Anwendungen):

  • 2 Prüfnachweise für Lieferungen bis 10.000 m²
  • Jeweils 1 Prüfnachweis für weitere Lieferung bis 10.000 m²

Vorteile für den Auftraggeber
Dem Auftraggeber wird die Einhaltung der im Produktdatenblatt (CE-Begleitdokument) angegebenen Eigenschaften garantiert. 

Gültigkeitsdauer

Das ivg.Produktzertifikat ist maximal ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig oder bis es von der Zertifizierungsstelle für ungültig erklärt wird. Es erlischt sofort, wenn maßgebende technische Spezifikationen und/oder die Bedingungen der Herstellung des Bauproduktes geändert werden. 

Nur die aktuell auf der ivg.Homepage eingetragenen Zertifikate sind gültig.

Kosten

Für das ivg.Produktzertifikat fallen folgende Gebühren an:

A. Gebühr für die Prüf- und Zertifizierungsstelle
Die Kosten für den Prüf- und Zertifizierungsaufwand werden individuell zwischen dem Auftraggeber und der Prüf- und Zertifizierungsstelle vereinbart.
Die Berechnung erfolgt durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle direkt an den Auftraggeber und in der Regel direkt nach Ausstellung des Zertifikates.

B. Gebühr für den IVG als Eigentümer des ivg.Produktzertifikat - Zertifizierungssystems
Der IVG berechnet an die Firmen, deren ivg.Produktzertifikate auf der ivg.Homepage veröffentlicht sind, Zertifizierungsgebühren nach folgenden Regeln:

Basis ist die Anzahl der in einem Kalenderjahr auf der ivg.Homepage veröffentlichten Zertifikate.

  • Der Mindestbetrag ist 750,00 €. Damit sind bis zu 5 Zertifikate abgegolten.
  • Für jedes zusätzliche Zertifikat werden 150,00 € fällig.
  • Für Firmen, die erstmalig ivg.Produktzertifikate beantragen wird eine einmalige Gebühr von 1.500 € fällig.

Diese vom IVG an den Zertifikatsinhaber berechneten Gebühren werden jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres fällig und zu Beginn des Folgejahres berechnet.

Beispiel 1 für IVG Gebühr
Im Jahr 2023 wurden 8 Zertifikate eines Auftraggebers auf der ivg.Homepage veröffentlicht.
Der IVG berechnet 1.200 €. 
Hat der IVG für den Auftraggeber in 2023 erstmalig ivg.Produktzertifikate veröffentlicht, fällt zusätzlich eine einmalige Gebühr von 1.500 € an.
Die Rechnung wird Anfang 2024 ausgestellt.

Beispiel 2 für IVG Gebühr
Im Jahr 2023 wurden 2 Zertifikate eines Auftraggebers auf der ivg.Homepage veröffentlicht.
Der IVG berechnet die Mindestgebühr von 750,00 €. 
Hat der IVG für den Auftraggeber in 2023 erstmalig ivg.Produktzertifikate veröffentlicht, fällt zusätzlich eine einmalige Gebühr von 1.500 € an
Die Rechnung wird Anfang 2024 ausgestellt.

Fazit

  • Hersteller, deren Produkte der freiwilligen Überwachung entsprechend den „Empfehlungen…“ des IVG unterliegen, können diese Produkte mit einem ivg.Qualitätssiegel kennzeichnen und liefern zusammen mit der CE-Kennzeichnung ein Produktzertifikat.                                                         
  • Dem Auftraggeber wird die Einhaltung der im Produktdatenblatt (CE-Begleitdokument) angegebenen Eigenschaften garantiert. Für den Auftragnehmer entfallen kostenintensive Nachweise für die Baustoffeingangsprüfung.
  • Alle aktuell gültigen ivg.Produktzertifikate und weitere ausführliche Informationen finden sie auf unserer Homepage.

Weiterführende Informationen

Anwendungsnormen sind die Basis für CE-Zertifikate mit Leistungserklärungen, ohne die Geobaustoffe und verwandte Produkte in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Sie beschreiben die zu prüfenden Eigenschaften, die erforderlich sind, für Geotextilien und verwandte Produkte in verschiedenen Anwendungen.

Die europäischen Normen legen das Konformitätsnachweisverfahren im Anhang ZA fest. Für Geobaustoffe gilt das SYSTEM 2+. Es besteht aus folgenden Elementen:

Konformitätsnachweisverfahren: 2+ (Konformitätserklärung des Herstellers)
Aufgabe des Herstellers: Erstprüfung des Produkts (Typprüfung); konitnuierliche WPK
Aufgabe der zugelassenen Stelle: Zertifizierung der WPK aufgrund von Erstinspektion des Werkes und der WPK sowie laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der WPK

Unter der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) wird die ständige Eigenüberwachung der Produktion durch den Hersteller verstanden. Diese umfasst die Einrichtung des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle sowie deren Dokumentation und Aufrechterhaltung.

Regelmäßige Probenahmen und Materialprüfungen werden nach diesem System ausschließlich im Verantwortungsbereich des Herstellers durchgeführt. Im System 2+ gibt es keine feststehenden Anforderungen an die Qualifikation und Kompetenz der Materialprüfstellen.

Um ein höheres Qualitätslevel zu gewährleisten hat der IVG ein System zur freiwilligen Qualitätskontrolle auf Basis dieses Konformitätsnachweisverfahren entwickelt und als „Empfehlung für die Durchführung der Überwachung und Zertifizierung von Geotextilien, geotextilverwandten Produkten und Dichtungsbahnen, zugelassen nach dem europäischen Konformitätsnachweisverfahren System 2+“ (nachfolgend als „Empfehlung ..." bezeichnet) herausgegeben.

In dieser „Empfehlung …“  wird ein Verfahren festgelegt, nach welchem für bestimmte Eigenschaften eine regelmäßige Probenahme durch die zugelassenen Überwachungsstellen erfolgt. Die Materialprüfung dieser Proben muss in dafür akkreditierten Prüflaboren erfolgen.
Die Prüfergebnisse werden der WPK zugerechnet.

Anforderung an die Erstinspektion aus der „Empfehlung ...“
Für die Zertifizierung des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle im Sinne der zugrunde liegenden europäischen Norm (Anhang ZA) wird eine Erstinspektion ausgeführt. Diese Erstinspektion umfasst die Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle und die Probenahme aller Standardprodukte. Daran sind alle Eigenschaften zu prüfen, auf die der Hersteller in seiner Dokumentation zur werkseigenen Produktionskontrolle (CE Leistungserklärung) für die entsprechenden Geobaustoffe Bezug nimmt und für die er Eigenschaftskennwerte angibt.
Die Materialprüfung erfolgt in eigens dafür akkreditierten Prüflaboren.

Anforderung an die laufende Überwachung aus der „Empfehlung ...“
Die laufende Überwachung wird halbjährlich durchgeführt. Die Anzahl der Überwachungen kann von halbjährlich auf 1 x pro Kalenderjahr reduziert werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen im Merkblatt M Geok E, Anhang Anlage A 1.2 (Ausgabe 2016). Der Umfang der Prüfungen sowie die zu prüfenden Eigenschaften sind in den entsprechenden Anwendungsnormen produktspezifisch festgelegt.

Übersicht Anwendungen und Normen
Das ivg.Produktzertifikat kann als Qualitätsnachweis für alle nachfolgend angegebenen Anwendungen eingesetzt werden. Ausgenommen ist die Zertifizierung für den Einsatz „beim Bau von Fahrbahndecken und Asphaltdeckschichten“ nach DIN EN 15381:2008, da genormte Prüfverfahren noch fehlen.

Geotextilien und verwandte Produkte

Eigenschaften, die erforderlich sind für die Anwendung

  • DIN EN 13249:2016 beim Bau von Straßen und sonstigen Flächen
  • DIN EN 13250:2016 beim Eisenbahnbau
  • DIN EN 13251:2016 in Erd- und Grundbau sowie Stützbauwerken
  • DIN EN 13252:2016 in Dränanlagen
  • DIN EN 13252:2016 in externen Erosionsschutzanlagen
  • DIN EN 13252:2016 beim Bau von Rückhaltebecken und Staudämmen
  • DIN EN 13252:2016 beim Kanalbau
  • DIN EN 13252:2016 im Tunnelbau und in Tiefbauwerken
  • DIN EN 13252:2016 bei der Entsorgung fester Abfallstoffe
  • DIN EN 13252:2016 zum Einschluss flüssiger Abfallstoffe